Leitentscheid Bundesgericht Pflegefinanzierung

Neuer Leitentscheid des Bundesgerichts: Wer deckt die Pflegekosten beim Entscheid zum Eintritt in ein Pflegeheim eines anderen Kantons?

Mit der Einführung der Pflegefinanzierung wurde festgelegt, wer welchen Anteil an die Pflegekosten zu bezahlen hat.

Die Krankenversicherer übernehmen einen Pauschalbetrag. Die Bewohner zahlen maximal 20% des höchsten Pflegebeitrags. Alle damit nicht gedeckten Pflegekosten müssen die Kantone regeln.

Leider konnten sich die Kantone nicht einigen wer für die Zahlung der “Restkosten” der Pflege zuständig ist, wenn ein Wohnsitzwechsel statt findet.

Das Bundesgericht hat im Leitentscheid BGE 9C_54/2014 (Obwalden gegen Nidwalden) nun klar geregelt, was in Fällen gilt, in welchen eine Person wissentlich und willentlich ihren Wohnsitz verlegt. Sofern die Person ganz bewusst ihren Lebensmittelpunkt verlegt und sich für den Eintritt ins Heim eines anderen Kantons entscheidet, gilt folgendes: Für die Pflegekosten muss der Kanton (resp. die Gemeinde) am Standort des Heims aufkommen.

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