Fall Geserhus – UBA bedauert Einstellung des Verfahrens

Die UBA Ostschweiz nahm die Einstellung des Verfahrens im Fall Geserhus aber auch den Freispruch der Heimleiterin zur Kenntnis. Grundsätzlich bedauert sie den Entscheid, doch steht für die UBA Ostschweiz die Verbesserung der Situation für die Pflegeabhängigen im Vordergrund und nicht die Verfolgung der Täterschaft. Auch im nachhinein beurteilt die UBA die Situation auf der Pflegeabteilung Geserhus als untragbar.

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